BayE
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« am: Dezember 28, 2009, 00:38:29 » |
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Neulich bekam ich Post von Ebay mit der Aufforderung, ich möchte bitte endlich den von mir ersteigerten Artikel bezahlen.
Mir kam dieser aber gänzlich unbekannt vor und auch den Usernamen hatte ich noch nie gehört. Was sollte ich tun?
Ich setzte mich mit Ebay in Verbindung und beschwor diesen Artikel nie ersteigert zu haben. Allerdings war bei Ebay mein kompletter Name und meine Anschrift richtig eingegeben worden.
Es führte so weit, dass ich eines Tages einen Brief von der Polizei bekam, in dem ich des Betruges beschuldigt wurde. Nach einer langen Vernehmung auf dem Polizeirevier, bei dem ich abermals bekannt gab, noch nie von diesem Usernamen und auch von der angegebenen Email-Adresse noch nie gehört zu haben, bestätigte mir der Polizist, dass dies keine Seltenheit sei. Betrüger würden sich vollständige Adressen von unbescholtenen Bürgern holen, und diese dann für Ihre Betrügereien nutzen.
Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen, aber ich hoffe doch, dass derjenige, der meinen Namen benutzt hat, gefasst wird. Schützen kann man sich bei dieser Art des Betruges leider nicht. An dieser Sicherheitslücke sollten die Auktionshäuser noch arbeiten!
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