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AuktioNer
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« Antworten #1 am: Dezember 27, 2009, 14:17:54 » |
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Hallo auktionsneuling,
Ich habe mal allgemeingültig folgende Antwort zur Vorgehensweise verfasst:
Haben Sie einem Artikel bei einem Auktionshaus zum Beispiel bei eBay erworben, der nicht der Artikelbeschreibung des Verkäufers entspricht, und haben Sie diesen direkt bezahlt, so müssen Sie dies direkt dem Verkäufer melden, bei dem sie den Artikel gekauft haben. Sollten Sie beim Verkäufer auf Widerstand stoßen, können Sie den Verkäufer bewerten. Oftmals haben auch andere Käufer den Verkäufer bewertet und so können Sie ersehen, wie seriös der Verkäufer ist. In den meisten Fällen bestätigt sich ein Reinfall dadurch, dass schlechte Verkäufer-Bewertungen vorliegen.
Als Nächstes müssen Sie sich an eBay wenden, indem Sie den Menüpunkt Mitgliedskonto-Probleme klären anwählen. Sie haben dort die Möglichkeit, den Sachverhalt eBay zu schildern. Nach Erhalt Ihres Anliegens setzt sich eBay mit dem Verkäufer in Verbindung und klärt das Problem. Dies kann ein paar Tage dauern. Sollten Sie über Paypal bezahlt haben, können Sie dort den Käuferschutz in Anspruch nehmen und müssen ebenfalls den Sachverhalt Paypal mitteilen.
In den meisten Fällen erhalten Sie Ihr Geld zurück. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, dass er unter falschen Angaben etwas verkaufen wollte.
Ich hoffe das hilft weiter!
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