Ich schau mir gleich nochmal die Regelungen von eBay an, aber hab auf die schnelle folgenden ähnlichen Fall, bei dem es anscheinend zumindest eine negative Bewertung vom Käufer gab, da der Verkäufer ihm Werbung geschickt hat.
http://newsgroups.derkeiler.com/pdf/Archive/De/de.soc.recht.datennetze/2008-06/msg00033.pdfSo... Also in der Praxis ist das durchaus gängig, dass Verkäufer den Käufern Werbung schicken. Meiner Meinung nach hat der Käufer zwar durch die Akzeptierung der eBay AGBs seine E-Mail Adresse freiwillig übermittelt, aber das gibt dem Verkäufer nicht zwangsläufig das Recht diese E-Mail Adresse zu Werbezwecken zu nutzen. Diesem Zweck hat der Käufer nicht zugestimmt.
Anders sieht es dann hingegen aus, wenn das in den Verkäufer-AGBs ausdrücklich erwähnt wird. (..."sie stimmen zu, dass ich ihre E-Mail Adresse auch nach der Auktion weiterhin nutzen darf, um sie über Neuigkeiten in meinem Online-Shop zu informieren...") Vermutlich musst du ihnen dann aber auch die Möglichkeit geben, sich jederzeit per E-Mail oder so von dieser "Werbeliste" streichen zu lassen und damit auch keine Daten mehr von ihnen zu speichern.
Rechtlich ist das also nicht ganz so einfach und ich bin mir da auch nicht wirklich sicher, ob das alles so stimmt. Einfach mal so vom Gefühl her würde ich sagen, dass niemand einen Aufstand macht, wenn du nach dem erfolgreichen Auktionsablauf einmal eine E-Mail schickst, in der du dich bedankst und dann ganz dezent auf deinen Online-Shop hinweist

"Ich freue mich über den erfolgreichen Auktionsabschluss und hoffe Sie auch Zukunft weiterhin zu meinen Kunden zählen zu dürfen. Mein Online-Shop steht Ihnen ebenfalls jederzeit offen und kann unter ..... erreicht werden." So in etwa..

Bei
starker ungefragter Werbung kann allerdings meiner Ansicht nach zum Einen eine Abmahnung drohen, oder aber eine Sperre von eBay aus.