Wir hatten schonmal so eine ähnliche Frage, deshalb zitiere ich zuerst einmal die dort gegebene Antwort:
Also erst einmal muss man unterscheiden:
es gibt das Rückgaberecht und das Widerrufsrecht
-Das Rückgaberecht ist freiwillig und kann vom Verkäufer angeboten und angepasst werden.
Wie gesagt es
kann, muss aber nicht angeboten werden.
-Das Widerrufsrecht ist sozusagen das gesetzliche Minimum gilt jedoch nur bei gewerblichen Verkäufern.
Der Unterschied besteht darin dass man beim Rückgaberecht keine Gründe benötigt, es kann also auch Ware schlichtweg deshalb zurückgegeben werden, weil sie einem nicht gefällt.
Beim Widerrufsrecht muss die Ware jedoch mangelhaft bzw. beschädigt (wobei es hierbei wieder unterschieden wird...) oder schlichtweg nicht dem entsprechen was man bestellt hat.
Zusätzlich gibt es die Unterscheidung ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt.
-Bei gewerblichen Verkäufern sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen vor. Doch wie immer gibt es Ausnahmen (schließlich leben wir in einem Bürokratenstaat

). Darauf wird auch in eBay hingewiesen
Zitat: "
Bei Verträgen über den eBay-Marktplatz ist es jedoch juristisch umstritten, ob eine Frist von zwei Wochen oder einem Monat gilt."
Du solltest also vom schlimmsten Fall - 2 Wochen - ausgehen.
-Handelt es sich jedoch um einen Handel zwischen Privatpersonen gibt es
kein Widerrufsrecht und auch
kein Rückgaberecht es sei denn der Verkäufer würde es explizit anbieten.
(Generell gibt es noch zu sagen dass eBay in keinem der beiden Fälle haftet, sondern - wenn überhaupt - der Verkäufer.)
Gruß,
Und hier noch die entsprechende Hilfeseite von eBay:
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.htmlWenn noch jemand was ergänzen kann, gerne!