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Autor Thema: Produkt zurückgeben  (Gelesen 751 mal)
auktionsneuling
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« am: Dezember 27, 2009, 12:48:57 »

Kann ich ein ersteigertes Produkt zurückgeben, wenn es mir nicht gefällt?

Gruß
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« am: Dezember 27, 2009, 12:48:57 »

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« Antworten #1 am: Dezember 27, 2009, 12:54:04 »

Wir hatten schonmal so eine ähnliche Frage, deshalb zitiere ich zuerst einmal die dort gegebene Antwort:
Also erst einmal muss man unterscheiden:
es gibt das Rückgaberecht und das Widerrufsrecht

-Das Rückgaberecht ist freiwillig und kann vom Verkäufer angeboten und angepasst werden.
Wie gesagt es kann, muss aber nicht angeboten werden.

-Das Widerrufsrecht ist sozusagen das gesetzliche Minimum gilt jedoch nur bei gewerblichen Verkäufern.

Der Unterschied besteht darin dass man beim Rückgaberecht keine Gründe benötigt, es kann also auch Ware schlichtweg deshalb zurückgegeben werden, weil sie einem nicht gefällt.
Beim Widerrufsrecht muss die Ware jedoch mangelhaft bzw. beschädigt (wobei es hierbei wieder unterschieden wird...) oder schlichtweg nicht dem entsprechen was man bestellt hat.



Zusätzlich gibt es die Unterscheidung ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt.

-Bei gewerblichen Verkäufern sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen vor. Doch wie immer gibt es Ausnahmen (schließlich leben wir in einem Bürokratenstaat Schweigend ). Darauf wird auch in eBay hingewiesen
Zitat: "Bei Verträgen über den eBay-Marktplatz ist es jedoch juristisch umstritten, ob eine Frist von zwei Wochen oder einem Monat gilt."
Du solltest also vom schlimmsten Fall - 2 Wochen - ausgehen.

-Handelt es sich jedoch um einen Handel zwischen Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht und auch kein Rückgaberecht es sei denn der Verkäufer würde es explizit anbieten.



(Generell gibt es noch zu sagen dass eBay in keinem der beiden Fälle haftet, sondern - wenn überhaupt - der Verkäufer.)

Gruß,



Und hier noch die entsprechende Hilfeseite von eBay: http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html

Wenn noch jemand was ergänzen kann, gerne!
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AuktioNer
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« Antworten #2 am: Dezember 27, 2009, 14:16:08 »

In dem Beitrag ist es sehr gut zusammengefasst. Vielleicht einfach nochmal ergänzend und etwas reduzierter meine Meinung dazu:

Der Verkäufer bestimmt selber, ob er den Artikel zurücknimmt. Die Versandkosten trägt meist der Käufer. Dies ist in der Angebotsbeschreibung ersichtlich. In der Regel sind aber vor allem gebrauchte Waren von Rücknahme und Garantie ausgeschlossen. Dann hat man aber immer noch die Möglichkeit, den Artikel selbst im Auktionsportal zu versteigern. Wichtig ist also, die Beschreibung sorgfältig zu lesen, da der Käufer mit der Ersteigerung einen gültigen Vertrag eingeht.
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Gruß,
AuktioNer
Meki
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« Antworten #3 am: Dezember 27, 2009, 16:13:53 »

Es gibt eine leichte und einfach Lösung dafür. Man setzt sich ganz einfach mit dem Verkäufer in Verbindung und versucht es so zu regeln, das der Verkäufer einverstanden ist.

Sollte sich der Verkäufer nicht darauf einlassen, so ist man Rechtlich verpflichtet, diesen Artikel zu kaufen. Dies ist leider ein Klausel, die man entweder nur privat lösen kann oder indem man den Artikel kauft.
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