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Autor Thema: Änderung der Artikelbeschreibung  (Gelesen 1682 mal)
neli
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« am: April 21, 2009, 00:44:59 »

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich auf einen Artikel biete, aber etwas Entscheidendes vom Verkäufer an der Artikelbeschreibung nach dem Einstellen der Auktion noch verändert wurde?
Kann ich dann vom Kauf zurücktreten?
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« am: April 21, 2009, 00:44:59 »

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Fredi
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« Antworten #1 am: April 21, 2009, 00:48:01 »

Das kommt darauf an, ob ein (erneutes) Gebot nach der Änderung der Artikelbeschreibung erfolgt ist.
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neli
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« Antworten #2 am: April 21, 2009, 00:49:22 »

Das heißt also, ich kann nicht zurücktreten, wenn ich nach der Änderung nochmal geboten habe?
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Fredi
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« Antworten #3 am: April 21, 2009, 00:51:15 »

Naja dann ist es zumindest deutlich schwieriger... Um sicher zu gehen, müsste man sich vor jedem Gebot nochmals die Artikelbeschreibung durchlesen und nicht nur am Anfang einmal.
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neli
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« Antworten #4 am: April 21, 2009, 00:52:41 »

Hmm... danke für die schnellen Antworten.
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Fredi
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« Antworten #5 am: April 21, 2009, 00:57:36 »

Ich fasse es gerne nochmal zusammen:

Mit einem Gebot stimmst du quasi, meiner Ansicht nach, der Artikelbeschreibung zu.
Nach den eBay Regeln ist ein Rücktritt auf jeden Fall möglich, wenn nach einem Gebot etwas Entscheidendes an der Beschreibung geändert wurde. Ein erneutes Gebot, bzw. jedes Gebot nach der Änderung stimmt jedoch dieser zu.

Sicherlich besteht die Möglichkeit den Kauf anzufechten. Aber eindeutig ist das meiner Ansicht nach dann nicht, sondern ist Ermessenssache.
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neli
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« Antworten #6 am: April 21, 2009, 01:00:35 »

Okay, dankeschön.  Küsschen
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