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Autor Thema: Kaufvertrag oder Irrtum?  (Gelesen 1334 mal)
fringe
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« am: Mai 14, 2009, 19:49:14 »

Hi,
Ich habe gestern einen Plasma Fernseher für 1 Euro Sofortkauf ersteigert. Besteht irgendwie die Chance, dass ich den Artikel für den Preis bekomme? Also mit anderen Worten, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, oder kann den der Verkäufer wegen einem Irrtum anfechten?
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« am: Mai 14, 2009, 19:49:14 »

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AuktioNer
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« Antworten #1 am: Mai 14, 2009, 19:59:41 »

Die Chance dürfte sehr gering sein, tut mir leid. Hat Sie der Verkäufer angeschrieben und sich auf einen Irrtum berufen? Soweit ich weiß müsste das irgendwo in §119 und §120 BGB geregelt sein. Laut Gesetz hätten Sie alleine schon durch den absolut ungewöhnlichen Verkaufspreis zu dem Schluss kommen müssen, dass es sich nur um einen Irrtum vom Verkäufer handeln konnte. Damit ist dann kein Kaufvertrag zustande gekommen. Vermutlich wollte der Verkäufer den Artikel einfach versteigern mit dem Startgebot 1 Euro, anstatt Sofortkaufpreis.

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Gruß,
AuktioNer
fringe
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« Antworten #2 am: Mai 15, 2009, 00:17:19 »

Ich hatte es fast befürchtet. Naja mal abwarten, muss das alles noch mit dem Verkäufer klären.
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Fredi
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« Antworten #3 am: Mai 16, 2009, 18:13:41 »

Und? Hats geklappt?
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fringe
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« Antworten #4 am: Mai 17, 2009, 12:18:40 »

Nein. Aber ich möchte jetzt auch kein Stress mit dem. Wenn die Chance gut wäre okay... Aber obwohl es immerhin um einen Fernseher geht, wäre der ganze Ärger der dann entsteht das nicht wert...
« Letzte Änderung: Mai 17, 2009, 12:22:37 von fringe » Gespeichert
AuktioNer
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« Antworten #5 am: Mai 17, 2009, 12:35:24 »

Es kommt auch ein wenig darauf an, was genau der Verkäufer Ihnen gegenüber erklärt hat. Hat er von einem Irrtum gesprochen, oder klar gemacht, dass die Auktion aufgrund eines Fehlers seinerseits entstand und sie nicht so beabsichtigt war, dann haben Sie eigentlich keine Chance. Eine Minimalchance bestände dann, wenn er die Schuld daran nicht auf seiner Seite sieht, sondern irgendeinen anderen Grund benennt (technischer Fehler von eBay, Manipulation,...). Denn dann muss er hier etwas beweisen, was schwer zu beweisen ist. Aber wenn es schließlich vor Gericht kommt, könnte bereits die Unbeabsichtigkeit dieses Sofortkaufes reichen...

Ingesamt würde ich schon sagen, dass es unwahrscheinlich ist, dass Ihnen irgendein Gericht in Deutschland diesen Fernseher zusprechen würde. Sie können ja einfach mal im Internet nach ähnlichen Fällen suchen, um sicher zu gehen.
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Gruß,
AuktioNer
fringe
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« Antworten #6 am: Mai 17, 2009, 14:29:46 »

Okay, danke für die ausführlichen Antworten.
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