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Autor Thema: Rückgaberecht?  (Gelesen 859 mal)
Janosch
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« am: März 31, 2009, 17:28:44 »

ich wollte mal fragen ob man bei ebay ein rückgaberecht hat?
und wenn ja, wie lange geht des? Huch
     

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« am: März 31, 2009, 17:28:44 »

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Chris
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« Antworten #1 am: März 31, 2009, 18:16:18 »

Also erst einmal muss man unterscheiden:
es gibt das Rückgaberecht und das Widerrufsrecht

-Das Rückgaberecht ist freiwillig und kann vom Verkäufer angeboten und angepasst werden.
Wie gesagt es kann, muss aber nicht angeboten werden.

-Das Widerrufsrecht ist sozusagen das gesetzliche Minimum gilt jedoch nur bei gewerblichen Verkäufern.

Der Unterschied besteht darin dass man beim Rückgaberecht keine Gründe benötigt, es kann also auch Ware schlichtweg deshalb zurückgegeben werden, weil sie einem nicht gefällt.
Beim Widerrufsrecht muss die Ware jedoch mangelhaft bzw. beschädigt (wobei es hierbei wieder unterschieden wird...) oder schlichtweg nicht dem entsprechen was man bestellt hat.



Zusätzlich gibt es die Unterscheidung ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt.

-Bei gewerblichen Verkäufern sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen vor. Doch wie immer gibt es Ausnahmen (schließlich leben wir in einem Bürokratenstaat Schweigend ). Darauf wird auch in eBay hingewiesen
Zitat: "Bei Verträgen über den eBay-Marktplatz ist es jedoch juristisch umstritten, ob eine Frist von zwei Wochen oder einem Monat gilt."
Du solltest also vom schlimmsten Fall - 2 Wochen - ausgehen.

-Handelt es sich jedoch um einen Handel zwischen Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht und auch kein Rückgaberecht es sei denn der Verkäufer würde es explizit anbieten.



(Generell gibt es noch zu sagen dass eBay in keinem der beiden Fälle haftet, sondern - wenn überhaupt - der Verkäufer.)

Gruß,



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Fredi
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« Antworten #2 am: April 08, 2009, 12:57:17 »

Hier ist es von eBay auch nochmal zusammengefasst: http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html
Also bei einem ungewollten Artikel vom Kauf zurücktreten geht nur, wenn der Verkäufer damit auch einverstanden ist. Ansonsten droht eine Verwarnung, bzw. bei mehreren Verstößen sogar der Ausschluss von eBay.
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