Das Vorgehen kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Kommt auf den "Schaden" an, die Formulierung, die Begründung des Käufers (bzw. sein Verhalten auf die Kontaktaufnahme),...
In Ihrem Fall wäre es wohl am besten, wenn die Bewertung (wenn vom Käufer keine Antwort mit Angabe von plausiblen Gründen) einvernehmlich gelöscht wird. Dazu muss der Käufer jedoch auch wiederrum bereit sein. Wenn er weiterhin gar nicht reagiert, könnten Sie auch eBay mal anschreiben und die Situation erklären.
Die allgemeine rechtliche Lage lässt sich ganz gut hier nachlesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-bewertungen.htmDa sind auch einige Tipps und Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgelistet. eBay selbst hat sicherlich auch eine Hilfeseite speziell dazu.