Hi,
Also ich persönlich habe meinem Paketdienst die Bevollmächtigung erteilt, dass sie die Pakete vor die Hintertür legen dürfen/sollen, wenn ich nicht da bin.
Der Nachteil davon ist, dass sie sich teilweise gar nicht mehr die Mühe des Klingelns machen und sie sofort irgendwo in den Garten legen.
Aber immerhin landen keine Pakete mehr "ungeschützt" direkt vor der Haustür.
Aber allgemein würde ich die rechtliche Situation so formulieren:
Pakete:Für Pakete braucht der Zusteller eine Unterschrift. Unterschreibt er selbst, bzw. legt er es ohne Unterschrift vor die Tür, ist er dafür haftbar.
Allerdings geben viele Zusteller das Paket beim Nachbarn ab und lassen den unterschreiben. Damit ist meines Wissens nach der Nachbar haftbar, wenn der Empfänger das Paket nicht erhält.
Wenn Sie regelmäßig Pakete vor die Tür gelegt bekommen, können Sie auch über die Paketnummer (zum Beispiel im Internet) herausfinden, wer unterschrieben hat. Somit wissen Sie, ob Sie sich
beim Nachbarn oder beim Zusteller beschweren müssen.

Ich hoffe, dass Ihnen das hilft.
Gruß,
AuktioNer