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Autor Thema: Für Paypal-Bezahlungen extra Gebühren verlangen?  (Gelesen 947 mal)
käufer33
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« am: Dezember 27, 2009, 10:56:50 »

Ist ein Verkäufer in einem Auktionsportal dazu berechtigt für Paypal-Bezahlungen extra Gebühren zu fordern?
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« am: Dezember 27, 2009, 10:56:50 »

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« Antworten #1 am: Dezember 27, 2009, 11:01:22 »

Da der Bezahl-Anbieter Paypal von Händlern – beziehungsweise Verkäufern allgemein – eine Gebühr verlangt, ist dies durchaus praktikabel und erlaubt. Allerdings sollte diese Gebühr bereits von vorneherein im Auktionspreis – beziehungsweise in den Versandkosten – mit einkalkuliert sein.

Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen bietet es sich allerdings an, dass der Verkäufer einen entsprechenden Hinweis in seinem Angebot hinterlegt und bei Bedarf für andere Bezahlformen ein Skonto einräumt. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und kann von jedem Händler individuell geregelt werden.

Ich hoffe das hat dir geholfen.  Smiley
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käufer33
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« Antworten #2 am: Dezember 27, 2009, 11:06:15 »

Das ging ja flott  Lächelnd

Vielen dank.

Aber nochwas: Das muss dann natürlich vorher ausgemacht sein / in der Auktionsbeschreibung deutlich werden?
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« Antworten #3 am: Dezember 27, 2009, 11:07:23 »

Die Gebühr im Nachhinein vom Käufer zu verlangen ist nicht gestattet, da damit dem Vertrag – welcher mit dem Abschluss der gewonnenen Auktion in Kraft tritt – zuwider gehandelt wird. Ein solches Verhalten kann beim Anbieter der Auktionsplattform angemahnt werden, da damit auch gegen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter verstoßen wird – vom vermutlichen strafrechtlichen Betrugsdelikt einmal abgesehen. In der Regel ist es jedoch sinnvoll in einem solchen Fall mit dem Verkäufer direkt zu sprechen und ihn freundlich auf die Einhaltung des Vertrages hinzuweisen.

Ich ergänze mal meine erste Antwort:
Zitat
Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen bietet es sich allerdings an, dass der Verkäufer einen entsprechenden Hinweis in seinem Angebot hinterlegt und bei Bedarf für andere Bezahlformen ein Skonto einräumt. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und kann von jedem Händler individuell geregelt werden.
Ich würde es wirklich empfehlen, das klar und deutlich in der Auktionsbeschreibung zu erwähnen.
« Letzte Änderung: Dezember 27, 2009, 11:09:44 von Administrator » Gespeichert

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käufer33
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« Antworten #4 am: Dezember 27, 2009, 11:16:08 »

Ja okay, das ist verständlich. Danke vielmals!
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